AGB

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular an eines der Schulsekretariate und versteht sich für die Dauer des angemeldeten Kurses.
2. Bestätigung der Anmeldung
Der Vertrag zwischen dem Kursteilnehmer und den KS Kaderschulen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Schulsekretariat zustande.
3. Anmeldeschluss
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor Kursbeginn. Ein Eintritt nach Anmeldeschluss bis zu Lehrgangstart ist auf Anfrage möglich.
4. Annullierung infolge Unterbeteiligung
Die KS Kaderschulen behalten sich ausdrücklich das Recht vor, wegen Unterbeteiligung oder anderer Umstände, die eine Durchführung des Kurses aus Sicht der Schule unzumutbar machen, diesen bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn abzusagen. In diesem Fall werden bereits erbrachte Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Finanzielle Bestimmungen
Die Höhe des Kursgeldes wird durch die Wahl des Lehrganges bestimmt. Im Kursgeld enthalten ist eine Einschreibegebühr von CHF 500.--. Das Kursgeld für ein Semester ist jeweils vor Semesterbeginn fällig und zahlbar. Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion des Kursgeldes. Bei verspäteter Zahlung wird ab Fälligkeit ein Verzugszins von 6 % p.A. in Rechnung gestellt.
6. Annullierung der Anmeldung und Kursaustritt
Die finanziellen Folgen bei Annullierung der Anmeldung und Kursaustritt sind:
Bis zum Anmeldeschluss (siehe Ziffer 3): ohne Kostenfolge
Ab Anmeldeschluss bis Kursbeginn: CHF 500.-- (Einschreibegebühr)
Nach Kursbeginn bei Lehrgängen unter 6 Monaten: der gesamte Kursbetrag ist zu entrichten.
Nach Kursbeginn bei Lehrgängen über 6 Monaten: Eine Abmeldung nach dem Start des Präsenzunterrichtes entspricht einer Kündigung gemäss Ziffer 7.
7. Rücktritt in Folgesemestern
Die Kündigung ist per Semesterende möglich. Diese erfolgt schriftlich durch eingeschriebenen Brief bis spätestens 6 Wochen vor Semesterende (Poststempel). Bei Ausschluss infolge disziplinarischer Massnahmen sind die Studiengebühren bis zum Ende des betreffenden Semesters geschuldet.
8. Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmenden.
9. Schlussbestimmungen
Die KS Kaderschulen behalten sich vor, Änderungen im Ausbildungsprogramm und in der Organisation im Sinne von Verbesserungen vorzunehmen.
10. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in St. Gallen zuständig.